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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Lenzstraße 5, 90408 Nürnberg, gesetzlich vertreten durch ihren Geschäftsführer Marcel Theunissen | Stand: 12.08.2024

1. Geltungsbereich, Vertragsschluss

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.

1.2 Sie gelten für sämtliche Beratungsverträge, Kontaktvermittlungen sowie Personalvermittlungen der Sales Culture GmbH (im Folgenden „Sales Culture“) und sind Bestandteil des jeweiligen Vertrags mit dem Auftraggeber von Sales Culture.

1.3 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von Sales Culture ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

1.4 Angebot und Annahme können mündlich, schriftlich, per Fax oder elektronisch, z.B. per WhatsApp oder E-Mail, erfolgen. Beratungsleistungen können auch über sämtliche Kalender unserer Mitarbeitenden verbindlich gebucht werden.

1.5 Sales Culture behält sich das Recht vor, ihr Angebot jederzeit vor Annahme zurückzuziehen oder zu ändern.

2. Leistungen von Sales Culture

2.1 Beratungsleistungen

2.1.1 Sales Culture erbringt Beratungsleistungen, insbesondere im Bereich Sales, Marketing, Recruiting und Social Media. Sales Culture wird die Leistungen vertragsgemäß nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung unter Anwendung des jeweiligen Standes der Technik erbringen.

2.1.2 Die Beratungsleistung kann auch über E-Mail, Social Media-Nachrichtenfunktion z.B. WhatsApp-Kommunikation erbracht werden.

2.1.3 Sales Culture behält sich das Recht vor, die Beratungsleistungen jederzeit zu ändern oder zu ergänzen, sofern der Auftraggeber dem zustimmt.

2.1.4 Sales Culture kann Dritte zur Erbringung der Beratungsleistungen hinzuziehen, sofern der Auftraggeber dem zustimmt.

2.1.5 Terminabsagen durch den Auftraggeber für gebuchte Beratungsleistungen müssen schriftlich, mindestens per E-Mail, erfolgen.

2.1.6 Wenn ein Termin weniger als 24 Stunden vor dem Beratungstermin vom Auftraggeber abgesagt wird, kann der volle Stunden- oder Tagessatz in Rechnung gestellt werden. Wenn ein Termin zwischen 24 und 48 Stunden vor dem Beratungstermin vom Auftraggeber abgesagt wird, können 50% des Stunden- oder Tagessatzes in Rechnung gestellt werden. Etwaige von Sales Culture bereits getätigte Auslagen, z.B. Reise- und Übernachtungskosten, sind zu ersetzen, soweit diese nicht mehr storniert werden können, ebenso etwaige Stornokosten für bereits gebuchte Reisen und Übernachtungen.

2.1.7 Von dieser Regelung ausgenommen sind Absagen aufgrund plötzlicher schwerwiegender Erkrankungen, Unfällen oder höherer Gewalt wie z.B. Naturkatastrophen.

2.1.8 Terminabsagen seitens Sales Culture erfolgen telefonisch oder schriftlich. Solche Absagen verpflichten Sales Culture dazu, einen zeitnahen Ersatztermin zu finden.

2.1.9 Soweit die Beratungsleistungen auch standardmäßige eine Revision beinhalten, gilt diese als abgenommen, falls der Auftragnehmer nicht innerhalb von 7 Tagen Einwände erhebt.

2.1.10 Die Dauer eines gebuchten Beratungspakets verlängert sich automatisch um die Dauer des anfänglich gebuchten Zeitraums, wenn das Beratungspaket nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt wird.

2.2 Vermittlung von Projektaufträgen

2.2.1 Sales Culture erbringt auch Vermittlungsleistungen für Projektaufträge und Ressourcen im Bereich IT, Finance, Engineering, HR, Marketing oder sonstigen „Whitecollar“ relevanten Bereichen.

2.2.2 Sofern Sales Culture schriftliche oder mündliche Kontaktempfehlungen ausspricht, die innerhalb von 24 Monaten nach der Empfehlung zu einer Auftragserteilung an den Leistungserbringer durch den vermittelten Endkunden führt, entsteht für Sales Culture ein Provsionsanspruch.

2.2.3 Sales Culture erhält vom Leistungserbringer für alle in Rechnung gestellten Leistungen des Leistungserbringers an den vermittelten Endkunden eine Provision gemäß Z. 3.3. Der Provisionsanspruch entsteht mit Rechnungsstellung des Leistungserbringers an den vermittelten Kontakt und ist sofort fällig.

2.2.4 Der Leistungserbringer ist verpflichtet, nach Vertragsabschluss und vor Leistungsbeginn den geplanten Umfang des Projekts (einschließlich Projektstart- und -ende, Konditionen, Menge, fachliche Inhalte und verkaufte Produkte) per E-Mail an hi@sales-culture.de melden.

2.2.5 Der Leistungserbringer ist weiter verpflichtet, jede Rechnung, die er für erbrachte Leistungen (einschließlich Lizenzen, Produkte usw.) an den vermittelten Endkunden stellt, per E-Mail an hi@sales-culture.de zu senden. Sales Culture wird auf dieser Basis die Provisionsrechnung erstellen.

2.2.6 Diese Regelung gilt für alle Leistungen, die der Leistungserbringer (oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen) für den vermittelten Endkunden erbringt und in Rechnung stellt. Dies gilt auch für verbundene Unternehmen mit Sitz im Ausland.
2.2.7 Bei einer Verlängerung des Auftrages durch den vermittelten Endkunden verlängert sich diese Regelung automatisch entsprechend. Wenn die letzte provisionspflichtige Leistung, die der Leistungserbringer (oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen) für den vermittelten Kontakt erbracht hat, länger als 24 Monate zurückliegt, findet diese Regelung keine Anwendung mehr.

2.2.8 Der Leistungserbringer verpflichtet sich während oder innerhalb von 24 Monaten nach Ende des Projekts beim vermittelten Endkunden nicht ohne Zustimmung von Sales Culture in diesem oder anderen Projekten beim vermittelten Kontakt oder mit einem verbundenen Unternehmen des vermittelten Kontakts tätig zu werden.

2.2.9 Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die Kundenschutzregelung gemäß Z. 2.2.8 hat der Leistungserbringer eine Vertragsstrafe von 10.000 Euro an Sales Culture zu entrichten. Bei Dauerverstößen gilt dies für jeden angefangenen Monat der Zuwiderhandlung. Die Vertragsstrafe ist insgesamt auf maximal 50.000 Euro begrenzt. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt Sales Culture vorbehalten.

2.2.10 Der Leistungserbringer und der vermittelte Endkunde führen über die Leistungen aus allen Auftragserteilungen gesondert Buch. Sales Culture ist berechtigt, innerhalb von 10 Arbeitstagen ab Anfrage eine Übersicht über die in Rechnung gestellten Leistungen zu erhalten. Anderenfalls wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.000 Euro fällig.

2.2.11 Sales Culture ist berechtigt, die Bücher durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer auf ihre Übereinstimmung mit der Rechnungslegung prüfen zu lassen. Die Kosten trägt Sales Culture, es sei denn, die Prüfung ergibt eine Abweichung zum Nachteil von Sales Culture von mehr als 5 %. Anderenfalls trägt der Leistungserbringer und der vermittelte Endkunde die Kosten des Wirtschaftsprüfers.

2.3 Vermittlung von Personal

2.3.1 Sales Culture vermittelt auch Personal in Festanstellung.

2.3.2 Sales Culture schlägt dem Auftraggeber geeignete Kandidaten vor, die den Anforderungen des Auftraggebers entsprechen. Der Auftraggeber trifft aus den vorgeschlagenen Kandidaten eine Vorauswahl. Sales Culture stellt den Kontakt zwischen dem Auftraggeber und den ausgewählten Kandidaten her. Der Auftraggeber führt die Bewerbungsgespräche und Vertragsverhandlungen eigenständig durch. Der Auftraggeber informiert Sales Culture bevor er einem von Sales Culture vorgeschlagenen Kandidaten ein Vertragsangebot unterbreitet. Nach Abschluss des Vertrags mit dem von Sales Culture vorgeschlagenen Kandidaten ist der Auftraggeber verpflichtet, das Startdatum und Gehaltsdetails und alle für Provisionsberechnung notwendigen Informationen an Sales Culture innerhalb von 3 Werktagen ab Vertragsschluss in Textform per E-Mail an hi@sales-culture.de zu melden. Hierzu stellt der Auftraggeber sicher, dass der Kandidat sein Einverständnis zur Datenübermittlung erteilt hat, damit Sales Culture alle zur Berechnung notwendigen Informationen und Unterlagen erhalten und einsehen kann.

2.3.3 Eine Haftung für die Richtigkeit der Angaben des Kandidaten oder der persönlichen Einschätzungen wird von Sales Culture nicht übernommen. Die abschließende Beurteilung, ob der Kandidat die gewünschten Fähigkeiten und die charakterliche Eignung für die jeweilige Aufgabe besitzt, erfolgt ausschließlich durch den Auftraggeber.

2.3.4 Bei Einstellung von ausländischen Kandidaten obliegt es dem Auftraggeber, die entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen für die Begründung des Vertragsverhältnisses mit dem ausländischen Kandidaten zu überprüfen und für die Rechtskonformität des Vertragsverhältnisses zu sorgen.

2.3.5 Das Vermittlungshonorar wird ebenso fällig, wenn der Auftraggeber den Kandidaten bis 12 Monate nach der Vorstellung durch Sales Culture direkt oder indirekt mit einer Tätigkeit beauftragt oder diesen anstellt. Dies gilt unabhängig davon, ob die (Erst-)Vorstellung in einem kausalen Zusammenhang mit der späteren Einstellung steht oder nicht.

3. Honorar, Partnermodelle

3.1 Partnermodelle

Der Honoraranspruch wird nach dem Partnermodell berechnet, für das sich der Auftraggeber entscheidet, sei es Beratung, Kontaktvermittlung oder Personalvermittlung. Es stehen drei Partnermodelle zur Auswahl: Community, Sparring, Interim

3.2 Honorar bei Beratungsleistungen

3.2.1 Die Honorarregelungen für Beratung und Coaching variieren je nach Partnermodell wie folgt:
Community: 250 Euro pro Stunde für Beratung, Coaching und Umsetzung

Sparring: 200 Euro pro Stunde für Beratung, Coaching um Umsetzung. Die Mindestabnahme sind 4 Stunden pro Monat über einen Zeitraum von 6 Monaten

Interim: 180 Euro pro Stunde für Beratung, Coaching und Umsetzung. Die Mindestabnahme sind 40 Stunden pro Monat über einen Zeitraum von 6 Monaten

3.2.2 Beratungsleistungen werden im 15-Minuten-Takt abgerechnet.

3.2.3 Falls der Auftraggeber schriftlich den Einsatz bestimmter Software, Waren, Dienstleistungen oder Positionen wie Raummiete, Reisen, Hotelübernachtungen, Tickets verlangt, trägt der Auftraggeber diese Kosten gegen Vorlage von Belegen. Sales Culture kann die Kosten vorab vom Auftraggeber verlangen, falls diese im Vorfeld von Sales Culture beschafft werden müssen.

3.2.4 Reisezeiten werden mit 100% des vereinbarten Stundensatzes im jeweiligen Partnermodell vergütet, sofern nichts anderes vereinbart ist.

3.2.5 Reisekosten für die Route zwischen dem Wohnsitz des jeweiligen Sales Culture Beraters zum Zeitpunkt der Beauftragung und dem jeweiligen Einsatzort werden gegen Vorlage von Belegen vom Auftraggeber übernommen. Zu den Reisekosten zählen insbesondere Hotelübernachtungen, Flugtickets und Bahntickets erster Klasse mit Flextarif sowie Parkgebühren. Eine Kilometerpauschale von 0,45 €/km kann ebenfalls geltend gemacht werden. Zudem können die gesetzlichen Verpflegungsmehraufwendungen gemäß Tabellen in Anspruch genommen werden.

3.3 Honorar bei Vermittlung von Projektaufträgen

Sales Culture erhält eine anteilige Vergütung für erfolgreich vermittelte Projektaufträge die zwischen dem Leistungserbringer und dem vermittelten Endkunden zustande kommen. Die Höhe der Provision beträgt 5% vom Rechnungsbetrag.

3.4 Honorar bei Vermittlung von Personal

3.4.1 Schließt der Auftraggeber (oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen) mit einem von Sales Culture empfohlenen Kandidaten einen Arbeitsvertrag, so ist der Auftraggeber verpflichtet, an Sales Culture eine Vermittlungsprovision zu zahlen. Der Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn zu diesem Zeitpunkt dieser Vermittlungsvertrag bereits beendet ist. Der Anspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der Kandidat die Position dann nicht antritt oder das Vertragsverhältnis innerhalb der Probezeit endet. In diesen Fällen gibt es keine Rückvergütung oder sonstige Verpflichtung von Sales Culture.

3.4.2 Falls sich ein von Sales Culture empfohlener Kandidat innerhalb der letzten 60 Tage im Bewerbungsprozess beim Auftraggeber befand oder befindet, muss der Auftraggeber Sales Culture innerhalb von 7 Werktagen ab Empfehlung des Kandidaten darüber in Textform informieren. Anderenfalls entsteht der Provisionsanspruch in voller Höhe.

3.4.3 Sales Culture erhält eine gestaffelte Provision, basierend auf dem Jahresbruttolohn inklusive fixem und variablem Gehalt, Dienstwagen, der mit 10.000 Euro pauschal in Ansatz gebracht wird, und anderen zu versteuernden Einkünften.

3.4.4 Die Provision ist wie folgt gestaffelt: Mit Auftragserteilung werden 5% vom angestrebten Zieljahresgehalt als Retainer sofort fällig. Dieser Provisionsanspruch bleibt bestehen, auch wenn im weiteren Verlauf kein wirksamer Arbeitsvertrag zwischen dem Auftraggeber und dem von Sales Culture vorgeschlagenem Kandidaten abgeschlossen werden sollte.
Die restliche Provision wird bei Vertragsabschluss zwischen dem Auftraggeber und dem Kandidaten je nach ausgewähltem Partnermodell erhoben und ist sofort fällig:
Community: 5% Retainer + 25% bei Vertragsabschluss = 30%
Sparring: 5% Retainer + 22% bei Vertragsabschluss = 27%
Interim: 5% Retainer + 19% bei Vertragsabschluss = 24%

3.4.5 Die Mindestbemessungsgrundlage für die Provision ist ein Jahresbruttolohn i.H.v 60.000 Euro.

4. Zahlung, Verzug

4.1 Alle Beträge verstehen sich Remote und Netto zuzüglich der geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

4.2 Jede Rechnung ist ohne Abzug sofort nach Rechnungseingang auf das bei der Rechnungsstellung angegebene Konto zu begleichen.

4.3 Verzugszinsen werden in Höhe von 9% über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet, und die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

5. Informationspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, Sales Culture umgehend über alle Umstände zu informieren, die Auswirkungen auf die Beratung, Projektvermittlung oder Personalvermittlung haben können. Dies gilt insbesondere auch für Änderungen seiner Rechtsform und seines Geschäftssitzes sowie seiner Kontaktdaten. Sämtlicher Schriftverkehr hat dabei über die E-Mail-Adresse hi@sales-culture.de zu erfolgen.

6. Haftungsausschluss, Haftungsbegrenzung für Sales Culture

6.1 Sales Culture haftet bei Beratungs- oder Vermittlungstätigkeit nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für Vermögensschäden. Eine Haftung von Sales Culture für Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

6.2 Die Haftungsbeschränkung gemäß Z. 6.1 gilt auch für Arbeitnehmer, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Sales Culture.

6.3 Bei Erfüllung eines Vermittlungsvertrages übernimmt Sales Culture keine Garantie oder Gewährleistung für eine erfolgreiche Vermittlung.

6.4 Sales Culture Sales wählt die Kandidaten sorgfältig entsprechend ihrer Qualifikation aus. Sales Culture verifiziert die Angaben der Kandidaten jedoch nicht und übernimmt auch keine Haftung oder Gewährleistung für die Qualität und Güte der Arbeitsleistung des vermittelten Kandidaten. Eigenschaften, Qualifikationen und/oder schriftliche oder mündliche Angaben des Kandidaten sind keine Zusicherung von Sales Culture.

7. Vertraulichkeit, Datenschutz

7.1 Die Vertragspartner sichern sich gegenseitig Vertraulichkeit über alle im Rahmen der Vertragsbeziehung bekannt gewordenen wesentlichen und nicht allgemein bekannten Informationen und Geschäftsgeheimnisse sowie hergestellte Kontakte und zu besetzende Positionen zu, soweit dies im Rahmen der Vertragsdurchführung möglich ist.

7.2 Die Vertragspartner werden personenbezogene Daten des jeweils anderen Vertragspartners und der Kandidaten unter Einhaltung der Bestimmungen der Datenschutzgesetze und nur für vertraglich vereinbarte Zwecke verarbeiten und nutzen.

7.3 Sie werden die Daten gemäß Z. 7.1 und Z. 7.2 insbesondere gegen unbefugten Zugriff sichern und geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zur Einhaltung des Geheimnisschutzes und des Datenschutzes treffen.

8. Verwendung von Marken und Unternehmenskennzeichen des Auftraggebers zu Referenzzwecken von Sales Culture

Mit Vertragsabschluss stimmt der Vertragspartner von Sales Culture zu, dass Sales Culture das Logo und andere Marken und Unternehmenskennzeichen sowie den Namen des Auftraggebers zu Referenzzwecken nutzen darf. Dies beinhaltet, aber beschränkt sich nicht auf die Darstellung in Marketingmaterialien, auf der Webseite von Sales Culture und auf Präsentationen. Sollte der Vertragspartner von Sales Culture nicht wünschen, dass sein Logo und andere Marken und Unternehmenskennzeichen zu diesen Zwecken verwendet werden, kann er dieser Nutzung durch Sales Culture jederzeit per E-Mail an hi@sales-culture.de widersprechen.
Der Auftraggeber darf das Logo von Sales Culture nach vorheriger Anfrage nutzen.

9. Anwendbares Recht, ausschließlicher Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von Sales Culture oder nach Wahl von Sales Culture der Sitz des Auftraggebers/Auftraggebers.

10. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB und/oder des Vertrages nichtig oder anfechtbar oder aus einem sonstigen Grunde unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. In einem solchen Fall gilt statt der nichtigen, anfechtbaren oder unwirksamen Bestimmung eine solche als vereinbart, die ihrem angestrebten Zweck möglichst nahekommt und einen entsprechenden wirtschaftlichen Erfolg gewährleistet. § 139 BGB findet keine Anwendung.